Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen und haben langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
Durch möglichst frühzeitige Beratung und vorausschauende Gestaltung vertraglicher Regelungen lassen sich streitige Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig vermeiden.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:

  • Umfassende Beratung hinsichtlich aller Problembereiche im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
    Der individuellen Gestaltung von Arbeitsverträgen kommt besondere Bedeutung zu, da hier die Grundlagen einer möglichst fruchtbaren Zusammenarbeit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden können.
    So ist im Hinblick auf die regelmäßige Einschlägigkeit der sog. AGB-Kontrolle auf die Vermeidung der üblichen Fehler bei der Formulierung (vermeintlich) gängiger Klauseln zu achten.
    Regelungen hinsichtlich Überstunden, Mehrarbeit, Umsetzung, Versetzung, Probezeit, Kündigungsfristen, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverboten, Nebenbeschäftigungen u.s.w. verdienen bei ihrer Gestaltung viel Aufmerksamkeit, wenn sie im Ernstfall gelten und einer richterlichen Überprüfung standhalten sollen.
    Dies gilt insbesondere auch für die Gestaltung befristeter Arbeitsverhältnisse bzw. deren Verlängerung.
  • Vertretung vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten
    Den größten Teil der Verfahren stellen die Kündigungsschutzverfahren dar, in denen wir langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern haben.
    Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Erzielung eines zeitnahen und für den Mandanten wirtschaftlich wie rechtlich befriedigenden Ergebnisses.
    Darüber hinaus sind wir in gerichtlichen Streitigkeiten über Teilaspekte des Arbeitsverhältnisses wie Direktionsrecht des Arbeitgebers, Abmahnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Befristung, Mobbing, Elternzeit, Urlaub, Teilzeit, betriebliche Übung, Provisionsregelung, Zeugnis u.s.w. erfahren und kompetent.
    Selbstverständlich sind wir stets mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut.