Arzthaftung

Wir sind langjährig mit allen Fragen der außergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung im Arzthaftpflichtrecht vertraut.

Wir beraten und vertreten in Fragen möglicher Verletzungen der arztvertraglichen Pflichten oder aber der deliktischen Haftung des Arztes im Rahmen des gesamten Ablaufs einer ärztlichen Behandlung.

Dies umfasst die ärztliche Aufklärungspflicht über Behandlungsrisiken, Diagnosefehler, Behandlungsfehler, Pflichten im Rahmen der Nachbehandlung.

Wir verfügen in Fragen des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes (Umfang und Höhe) sowie in den vorausgehenden Verfahren vor den Gutachterkommisionen der Ärztkammern über große Erfahrung und Kompetenz.