Schadensersatz

Das Recht des Ersatzes eines einer Person oder einer Gesellschaft zugefügten Schadens ist vielfältig und für den Laien kaum durchschaubar.

Die Möglichkeiten, aus denen ein Anspruch auf Schadensersatz erwachsen kann, sind derart mannigfaltig, dass eine abschließende Aufzählung nicht möglich ist. Auch Art und Umfang von Schadensersatzansprüchen sind pauschal nicht beschreibbar, sondern bedürfen einer individuellen und eingehenden Prüfung des konkreten Sachverhalts.

So können aus vertraglicher oder anderweitiger Bindung Ansprüche etwa auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, auf entgangenen Gewinn, Wiederherstellung eines bestimmten Zustandes etc. entstehen, wobei die Schwierigkeit dann nicht zuletzt auch in der Bestimmung des konkreten Anspruchsumfanges bzw. der Anspruchshöhe besteht.

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